von Ilka Hannig
Das Persönliche Budget soll eigentlich ein Werkzeug für Selbstbestimmung sein. Es steht im § 29 SGB IX und garantiert Menschen mit Behinderung das Recht, Unterstützungsleistungen als Geldleistung zu erhalten – also selbst zu entscheiden, wer sie unterstützt, wann und wie. Genauso schreibt es die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 UN-BRK) vor: Jeder Mensch soll so leben können, wie er oder sie möchte – mit der Unterstützung, die nötig ist, aber ohne Bevormundung.
Doch in Berlin ist dieses Recht aktuell massiv gefährdet. Seit Monaten wird darüber gestritten, ob das Arbeitgeber*innen-Modell – also das Modell, bei dem Menschen mit Behinderung ihre Assistentinnen selbst anstellen – weiterhin fair refinanziert wird. Der Berliner Senat plant, die Bezahlung der Assistentinnen ab 2026 auf TV-L Entgeltgruppe 3 zu senken. Bisher galt Entgeltgruppe 5. Das bedeutet für die Beschäftigten bis zu 700 Euro weniger im Monat – und für uns Arbeitgeberinnen: keine Bewerberinnen mehr, leere Schichten, gefährdete Versorgung.
Aber die aktuelle Situation geht noch weiter. Neben den geplanten Kürzungen beim Lohn drohen auch Einsparungen bei Beratung, Einarbeitung und Budgetbegleitung. Und genau das macht mir persönlich Angst. Denn wenn man Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf die fachliche Begleitung und die Anleitung für neue Assistent*innen kürzt, wird es gefährlich – für beide Seiten. Wir arbeiten im Alltag mit Medikamenten, Transfers, Pflege, Kommunikation, manchmal mit medizinischen Geräten. Fehler passieren nicht aus bösem Willen, sondern weil Wissen fehlt. Beratung und Einarbeitung sind kein Luxus – sie sind Sicherheit.
Das Gesetz selbst ist an dieser Stelle nicht zu Ende gedacht. Das Persönliche Budget im Arbeitgeber*innen-Modell überträgt uns zwar die Arbeitgeberrolle, aber nicht die vollen rechtlichen Grundlagen, die ein echter Arbeitgeber hätte. Wir dürfen vieles nicht eigenständig entscheiden, sondern müssen jede Änderung mit der Behörde abstimmen. Trotzdem tragen wir die Verantwortung. Dieses Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Kontrolle ist das, was viele nicht verstehen – auch in der Politik nicht.
Und genau deshalb braucht es klare Regeln, gerechte Finanzierung und verlässliche Strukturen. Es kann nicht sein, dass ein Menschenrecht von Haushaltsvorbehalten abhängt. Art. 19 UN-BRK verpflichtet Deutschland dazu, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – und nicht, es durch Bürokratie oder Sparlogik zu erschweren.
Ich wünsche mir, dass wir endlich aufhören, Inklusion als Kostenfaktor zu sehen. Sie ist eine Investition – in Sicherheit, Würde und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer hier spart, riskiert nicht nur Strukturen, sondern Leben.
Ilka Hannig
