von Ilka Hannig
In meinen Netzwerken und Begegnungen fällt mir immer wieder auf: Über persönliche Assistenz – und besonders über das Arbeitgebermodell – gibt es viele unterschiedliche Ansichten und Fragen. Manchmal habe ich das Gefühl, wir reden völlig aneinander vorbei.
Das liegt nicht unbedingt am Unwissen oder an bösem Willen – sondern daran, dass dieses Thema unglaublich komplex ist. Für die einen ist es Freiheit und Selbstbestimmung, für die anderen eine enorme organisatorische Last. Manche vergleichen es mit Pflegediensten, andere sehen die Unterschiede gar nicht. Und so entstehen Missverständnisse.
Rechtlich scheint vieles klar:
Artikel 3 Grundgesetz (GG): Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 19: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft – dazu gehört die Wahl der Assistenz.
§ 29 SGB IX: Das Persönliche Budget soll Teilhabe und Selbstbestimmung sichern.
Doch die Realität sieht anders aus. Das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell ist gesetzlich nicht zu Ende gedacht worden. Assistenznehmer:innen tragen zwar die volle Arbeitgeberverantwortung – von Einstellungsgesprächen bis hin zu Lohnabrechnungen – aber sie haben nicht die gleichen Grundlagen wie „normale“ Arbeitgeber. Viele Entscheidungen müssen in Rücksprache mit den zuständigen Behörden getroffen werden. Diese Abhängigkeit wird oft vergessen.
Und genau da entstehen Spannungen: Anforderungen, die an Assistenznehmer:innen gestellt werden, sind häufig gar nicht realistisch erfüllbar. Gleichzeitig gehen die Diskussionen darüber oft so hitzig zu, dass Respekt und gegenseitiges Verständnis verloren gehen.
Genau deshalb braucht es meinen Verein – AssistenzGestalten e.V. (in Gründung).
Wir wollen Aufklärung schaffen, Brücken bauen und zeigen, dass Assistenz mehr ist als eine Dienstleistung. Sie ist ein Menschenrecht, das sichere Strukturen, klare Gesetze und gegenseitigen Respekt braucht.
Denn: Persönliche Assistenz darf kein Kampf bleiben – sie muss ein selbstverständlicher Teil von Inklusion und Teilhabe sein.
