„Nichts über uns ohne uns“ – nicht nur ein Slogan, sondern Gesetz

Statement von Ilka Hannig

Wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderung geht, darf es keine Politik hinter verschlossenen Türen geben. Die Bundesregierung hat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für diese Legislaturperiode angekündigt – sogar in den ersten 100 Tagen. Doch bis heute liegt kein Referentenentwurf öffentlich vor. Stattdessen: Funkstille.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat nun völlig zu Recht eine zeitnahe Anhörung und Beteiligung der Verbände und Betroffenen gefordert. Und das ist keine Bitte – es ist rechtlich geboten.

Was das Gesetz verlangt

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland seit 2009 ratifiziert hat, verpflichtet die Bundesrepublik in Artikel 4 Absatz 3 dazu, Menschen mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen bei allen sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren aktiv einzubeziehen. Und zwar frühzeitig und wirksam.

> „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten […] werden Menschen mit Behinderungen […] eng eingebunden und konsultiert.“

Auch das BGG selbst formuliert in § 1 sein Ziel klar: Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen verhindern und beseitigen. Doch wie soll das funktionieren, wenn gerade diese Menschen bei der Gesetzesreform nicht von Anfang an mitreden dürfen?

Ein Gesetz ohne Betroffene – das ist kein Fortschritt

Dass die Reform des BGG kommen muss, ist unbestritten. Denn bislang gilt es nur für Bundesbehörden und Einrichtungen, nicht aber für private Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten. Die Folge: Viele Zugänge – ob zu Banken, Arztpraxen, Hotels oder Online-Shops – bleiben weiter strukturell ausgeschlossen, weil Barrierefreiheit nicht verpflichtend ist.

Menschen mit Behinderung erleben diese Ausgrenzung täglich. Und gerade deshalb ist es unerlässlich, dass wir selbst mitgestalten, wie die Reform aussehen soll. Alles andere ist nicht nur unklug – es unterläuft aktiv den Geist der UN-BRK.

Mein persönliches Statement

Ich habe gelernt, wie viel Kraft es kostet, sich immer wieder selbst erklären zu müssen – für Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten: Zugang zu Informationen, zu Gebäuden, zu digitalen Diensten, zu Arbeit. All das ist für viele Menschen mit Behinderung immer noch erschwert oder gar nicht möglich.

Wenn also ein neues Gesetz entstehen soll, das unsere Gleichstellung regeln und verbessern soll, dann müssen wir selbst mitreden. Nicht nachträglich, nicht symbolisch – sondern mit echter Mitsprache und Mitwirkung.

Deshalb unterstütze ich den Appell des Deutschen Behindertenrats mit Nachdruck:
 Jetzt Beteiligung ermöglichen – weil Inklusion keine Floskel, sondern ein Menschenrecht ist.

 Quelle: kobinet-nachrichten vom 24. Juni 2025

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