von Ilka Hannig
In den letzten Tagen habe ich immer wieder Fragen zu den Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen als Assistentin oder Assistent erhalten. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, die wichtigsten Informationen hierzu einmal zusammenzufassen.
Die Verdienstmöglichkeiten als Assistenzkraft variieren stark je nach Einsatzbereich, Träger und Region. Generell liegt der Stundenlohn in der persönlichen Assistenz zwischen 13 und 18 Euro brutto, abhängig von Qualifikation und Erfahrung. In besonderen Fällen oder bei speziellen Anforderungen sind auch höhere Löhne möglich. Bei festen Anstellungen erfolgt die Bezahlung oft nach Tarifverträgen wie dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).
Ein besonderes Thema, vor allem hier in Berlin, ist die Refinanzierung der Tarifverträge im Rahmen des Persönlichen Budgets im sogenannten Arbeitgebermodell. Während bei Pflegediensten, die Assistenzkräfte beschäftigen, häufig Tarifverträge greifen, gestaltet sich dies im privaten Bereich des Persönlichen Budgets deutlich schwieriger. Obwohl das Arbeitgebermodell im Persönlichen Budget den Staat erheblich weniger kostet – schließlich übernimmt der Assistenznehmer selbst die gesamte Organisation, Vertragsgestaltung, Lohnabrechnung und Verwaltung – ist es oft eine Herausforderung, tarifliche Entlohnungen im Finanzhaushalt zu refinanzieren.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Sie schreibt unter anderem das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe in der Gemeinschaft vor. Persönliche Assistenz ist dabei ein zentrales Instrument, um dieses Recht umzusetzen. Während klassische Pflegedienste oft einen medizinischen und pflegerischen Fokus haben, unterstützt die persönliche Assistenz Menschen mit Behinderungen dabei, ein eigenständiges Leben zu führen. Die Assistenz orientiert sich hierbei voll an den Wünschen und Bedürfnissen der assistierten Person, sei es bei alltäglichen Aufgaben, der Freizeitgestaltung oder beruflichen Aktivitäten.
Leider gibt es nicht viele Dienste, die persönliche Assistenz im Sinne der UN-BRK anbieten. Häufig wird das Angebot von klassischen Pflegediensten übernommen, deren Strukturen jedoch oft nicht auf die individuellen Anforderungen der persönlichen Assistenz ausgerichtet sind. Während Pflegedienste standardisierte Pflegeleistungen nach festen Abläufen erbringen, erfordert die persönliche Assistenz eine viel höhere Flexibilität und Individualität.
Gerade in Notfallsituationen wird dieser Unterschied deutlich. Persönliche Assistentinnen und Assistenten kennen die Bedürfnisse und Kommunikationsweisen der unterstützten Person genau und können somit gezielt helfen. Aus diesem Grund habe ich die Notfall-Assistenz-App entwickelt. Die App ermöglicht es, in Notfällen schnell und unkompliziert Unterstützung durch persönliche Assistenten zu organisieren. Sie stellt sicher, dass die Hilfeleistung nicht nur schnell, sondern auch bedarfsgerecht erfolgt – im Sinne der assistierten Person und unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten in der persönlichen Assistenz stark von der Art der Anstellung abhängen. Während der private Haushalt ein hohes Maß an Flexibilität und Individualität bietet, ermöglicht die Anstellung beim Pflegedienst eine geregelte Struktur und Sicherheit durch Tarifverträge und Fortbildungsangebote. Die Wahl des passenden Arbeitsumfelds hängt dabei stark von den persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen der Assistenzkräfte ab.
Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die Politik als auch die Kostenträger zukünftig mehr Möglichkeiten schaffen, persönliche Assistenz angemessen zu finanzieren und damit die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Die Notfall-Assistenz-App ist hierbei ein Schritt in die richtige Richtung, um die Versorgungslücke zu schließen und Menschen mit Behinderungen mehr Sicherheit und Unabhängigkeit zu bieten.
